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Checkliste ordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung muss eine Vielzahl von arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften und eine umfangreiche und zum Teil wenig übersichtliche arbeitsgerichtliche Rechtsprechung einhalten, um nicht rechtswidrig zu sein. Einen Überblick über den Ablauf der Prüfung einer ordentlichen Kündigung finden Sie in der nachfolgenden Darstellung. Sind einzelne Punkte aus der nachfolgenden Darstellung nicht eingehalten, wird die ordentliche Kündigung in der Regel unwirksam sein. Allerdings macht die nachfolgende Übersicht nicht eine genaue anwaltliche Prüfung Ihres besonderen Falles überflüssig, sondern soll nur eine Kurzdarstellung zur Ihrer Orientierung sein. Wie Sie sich am besten verhalten, wenn Sie eine ordentliche Kündigung erhalten haben oder eine Kündigung aussprechen wollen, finden Sie in den dortigen Kapiteln.

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Unsere Checkliste zur ordentlichen Kündigung

Sie können an Hand der Checkliste abschätzen, ob die Kündigung rechtmäßig erfolgt ist. Die einzelnen Punkte haben wir zusätzlich ausführlich erläutert. Wenden Sie sich an uns, wenn Sie auch nur den geringsten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung haben.

  • Ist die Kündigung schriftlich erfolgt?
  • Wurde Ihre Kündigung von einem zur Kündigung Berechtigtem unterzeichnet?
  • Ist die Kündigung Ihnen nachweisbar zugegangen und wann ist der Zugang erfolgt?
  • Ist der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört worden?
  • Liegen besondere Kündigungsverbote vor?
  • Verstößt die Kündigung gegen das Kündigungsschutzgesetz?
  • Wurden die Kündigungsfristen beachtet?
  • Ist die Kündigung aufgrund allgemeiner Unwirksamkeitsgründe nichtig?
  • Liegt eine Heilung einer unwirksamen Kündigung vor?

Nehmen Sie unsere Hilfe an

Gerne klären wir mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch den Sachverhalt. Dabei loten wir Ihre rechtlichen Möglichkeiten aus und legen die sinnvollste Strategie fest. Der Überblick ersetzen natürlich kein persönliches Gespräch, sondern bieten lediglich einen Überblick über einige wichtige rechtliche Aspekte bei dieser Fragestellung.

Sollten Sie die Kündigung bereit erhalten haben, ist schnelles Handeln erforderlich. Sie haben ab Zugang der Kündigung nur drei Wochen Zeit haben, um Ihre Rechte geltend zu machen. Einzelheiten dazu finden Sie bei: Sie wurden gekündigt? Was Sie jetzt tun sollten.

Was zu beachten ist