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Personenbedingte Kündigung

Kündigung wegen persönlicher Besonderheiten

Diese Kündigungsmöglichkeit besteht, wenn Sie aus Gründen, die in Ihrer Person liegen, Ihre nach dem Arbeitsvertrag geschuldete Arbeitsleistung nicht mehr erbringen können. Es geht um Gründe, an denen Sie keine Schuld haben, beispielsweise eine Krankheit. Natürlich ist eine Krankheit üblicherweise kein Kündigungsgrund, aber wenn Sie auf Dauer daran gehindert sind die vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen, kann ein personenbedingter Kündigungsgrund vorliegen. Der Gesetzgeber setzt diesem aber enge Grenzen und in vielen Fällen konnten wir eine Lösung für den Arbeitnehmer finden.

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Wir beraten & vertreten Sie in Berlin im Arbeitsrecht

Als erfahrene Rechtsanwälte für Arbeitsrecht beraten wir Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten. Lassen Sie eine personenbedingte Kündigung von uns überprüfen.

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Die wichtigsten Informationen zum Thema

Abmahnung vor personenbedingter Kündigung

Eine Abmahnung muss im Normalfall nicht ausgesprochen werden, da keine schuldhafte Verletzung des Arbeitsvertrages vorliegt. Sie haben in der Regel keinen Einfluss auf die persönlichen Merkmale die zur Kündigung berechtigen, beispielsweise eine Krankheit. Das kann anders aussehen, wenn Sie beispielsweise eine anerkannt Therapie verweigern und aus diesem Grund weiter Krank sind.

Die vier Fallgruppen bei krankheitsbedingten Kündigungen

Voraussetzungen für eine krankheitsbedingte Kündigung

Soweit das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, ist eine Kündigung wegen Krankheit des Arbeitnehmers ist nur bei Vorliegen der folgenden drei Voraussetzungen möglich:

a) Es muss eine negative Gesundheitsprognose aufgrund der objektiven Verhältnisse im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung vorliegen.

b) Die für die Zukunft zu erwartenden Fehlzeiten müssen zu einer erheblichen Beeinträchtigung betrieblicher Interessen führen. Die Kündigung ist keine Bestrafung für vergangene Fehlzeiten!

c) Es ist eine umfassende Interessensabwägung zwischen den wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers und den Interessen des Arbeitnehmers vorzunehmen.

Bei einer dauernden Arbeitsunfähigkeit werden häufig sämtliche Voraussetzungen für eine krankheitsbedingte Kündigung vorliegen. Gleiches gilt für eine erhebliche Leistungsminderung, wenn der Arbeitnehmer auch in der Zukunft nicht mehr seine arbeitsvertragliche Pflichten erbringen kann. Kann der Arbeitnehmer jedoch auf einem anderen Arbeitsplatz weiter beschäftigt werden kann, der seiner gesundheitlichen Einschränkung entspricht (leidgerechter Arbeitsplatz), wird eine Kündigung nicht zulässig sein.

Schwieriger sind Kündigungen in den Fällen der häufigen Kurzzeiterkrankungen und lang andauernder Erkrankungen.

Beweislast unter Berücksichtung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

Der Arbeitgeber trägt die Beweislast für die negative Gesundheitsprognose und die Störung der betrieblichen Interessen. Dies erschwert die krankheitsbedingte Kündigung für den Arbeitgeber erheblich. Allerdings kann sich der Arbeitgeber bei der Darlegung der negativen Gesundheitsprognose jedenfalls bei häufigen Kurzzeiterkrankungen auf relevante zurückliegende Krankheitszeiten berufen und hieraus eine negative Gesundheitsprognose ableiten. Dies kann der Arbeitnehmer nur widerlegen, indem er im Prozess seinen behandelnden Arzt von der Schweigepflicht entbindet und vorträgt, wieso nicht mehr mit einer weiteren Erkrankung zu rechnen sein wird.

Wenn der Arbeitnehmer während eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist, hat der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen. Dies gilt auch für nicht schwer behinderte Mitarbeiter. Das BEM kann der Arbeitgeber aber nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers durchführen. Unterlässt der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement, wird dadurch eine krankheitsbedingte Kündigung, die wie das BEM immer eine Erkrankung von mindestens sechs Wochen voraussetzt, nicht automatisch unwirksam. Allerdings hat der Arbeitgeber dann eine erhöhte Darlegungs- und Beweislast für die Beeinträchtigung betrieblicher Interessen. Er hat dann auch im Prozess zu beweisen, dass er keinen leidgerechten Arbeitplatz hat und kann sich darauf beschränken, dies nur zu behaupten.

Unsere Hilfe bei personenbezogener Kündigung

Wir führen ein ausführliches Gespräch mit Ihnen um Argumente zu finden, die für eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sprechen. In Wesentlichen müssen wir ein Gericht davon überzeugen, dass Sie trotz Ihres Gesundheitszustandes n der Lage sind für den Arbeitgeber zu arbeiten. Ärztlich Gutachten die Auskunft über eine Besserung Ihrer Gesundheit geben sind dabei hilfreich.

Hinweis: Wenn Sie bereits eine Kündigung erhalten haben, müssen Sie ab Zugang der Kündigung innerhalb von drei Wochen Ihre Rechte geltend zu machen. Einzelheiten dazu finden Sie unter Sie wurden gekündigt? Was Sie jetzt tun sollten.

Wichtige Hinweise