Jetzt anrufen und beraten lassen!

030 856 13 77 20

Verhaltensbedingte Kündigung

Was ist eine verhaltensbedingte Kündigung?

Nachfolgend finden Sie Informationen zu den Fragen, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen kann und wie Sie sich als Arbeitnehmer bei Erhalt einer solchen Kündigung am Besten verhalten.

Als eine verhaltensbedingte Kündigung wird eine ordentliche Kündigung des Arbeitgebers bezeichnet, die aufgrund von arbeitsvertraglichen Pflichtverstößen des Arbeitnehmers ausgesprochen wird.

Muss vor einer verhaltensbedingten Kündigung eine Abmahnung ausgesprochen werden?

Vor dem Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung ist grundsätzlich eine Abmahnung erforderlich. Eine Ausnahme kann dann bestehen, wenn der Pflichtenverstoß so gravierend ist, dass sich dem Arbeitnehmer aufdrängen musste, dass dieses Verhalten nicht vom Arbeitgeber toleriert werden kann. Es muss dem Arbeitnehmer bewusst gewesen sein, dass er mit seinem Verhalten seinen Arbeitsplatz aufs Spiel setzt. Dies gilt insbesondere bei Verstößen im Vertrauensbereich wie Diebstahl und Unterschlagung. Eine Abmahnung ist auch dann entbehrlich, wenn eine Abmahnung keine Aussicht auf Erfolg verspricht, weil der Arbeitnehmer angekündigt hat, sein pflichtwidriges Verhalten fortzusetzen. Einzelheiten zu den formalen und inhaltlichen Voraussetzungen einer Abmahnung finden sie unter Abmahnung.

Ihre Experten für Arbeitsrecht:

  • Über 10 Jahre Erfahrung
  • Schnelle Ersteinschätzung Ihres Falles
  • Kostenlose Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung
  • Kompetente Hilfe bei Kündigung und Abfindung
  • Wir beraten Sie persönlich in allen Fragen zum Arbeitsrecht

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.

Wir beraten & vertreten Sie in Berlin und bundesweit im Arbeitsrecht

Als erfahrene Rechtsanwälte für Arbeitsrecht beraten wir Sie bundesweit in allen rechtlichen Angelegenheiten.

Was zu beachten ist