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Krankschreibung

Krankgeschrieben: So verhalten Arbeitnehmer sich richtig

Um Probleme bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden, sollten Arbeitnehmer einige Regeln einhalten. Fehlverhalten kann sogar zu einer fristlosen Kündigung führen. Daher sind eine sofortige Krankmeldung und das schnelle Einreichen einer Krankschreibung wichtig. Außerdem dürfen Sie ein schnelles Gesunden nicht gefährden.

Wer im Urlaub krank wird, unterbricht damit seinen Urlaub. Es gelten die gleichen Pflichten, wie bei einer Erkrankung während der Arbeitszeit. Lesen Sie dazu unseren Ratgeber „Krank im Urlaub: Was müssen Arbeitnehmer beachten?

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Sofortige Krankmeldung und Nachreichen des Attestes

§ 5 Abs.1 Satz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) verlangt, dass Arbeitnehmer eine Erkrankung, die sie am Arbeiten hindert sofort dem Arbeitgeber anzeigen. Ein Telefonanruf reicht aus, dieser sollte unbedingt noch vor Arbeitsbeginn erfolgen beziehungsweise sobald im Betrieb ein Personalverantwortlicher anzutreffen ist. Bei diesem Telefonat sollten Arbeitnehmer auch die vermutete Dauer des Ausfalls anzeigen.

Falls die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage dauert, ist ein ärztliches Attest erforderlich. Hier zählen Kalendertage nicht die Werktage. Wenn der erste Tag der Erkrankung auf einen Freitag fällt, ist das Attest bereits am Montag vorzulegen.

Je nach Arbeits- oder Tarifvertrag kann die Krankschreibung auch schon ab dem ersten Tag erforderlich sein.

Der Chef kann dies außerdem immer verlangen, ohne einen Grund angeben zu müssen. (Urteil vom 14.11.2012, Az.: 5 AZR 886/11 Bundesarbeitsgericht).

Ausnahmen: Wer plötzlich sehr schwer erkrankt, beispielsweise einen Schlaganfall erleidet oder bei einem Aufenthalt im Ausland erkrankt, muss diese Regeln sinngemäß einhalten. Der Arbeitnehmer muss den Betrieb so schnell wie möglich benachrichtigen.

Mögliche Rechtsfolgen: Bei verspäteter Krankmeldung drohen Abmahnung und im Wiederholungsfall eine fristlose Kündigung. Wer keine Krankschreibung einreicht, kann das Recht auf Lohnfortzahlung verlieren.

Was zu beachten ist