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Kündigung

Sie wurden gekündigt? Was Sie jetzt tun sollten!

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, ist schnelles Handeln erforderlich! Unabhängig davon, ob Sie für den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes kämpfen wollen oder eher vorhaben, eine hohe Abfindung von Ihrem Arbeitgeber zu erhalten, haben Sie ab Zugang der Kündigung nur 3 Wochen Zeit, um die notwendigen Schritte einzuleiten. Soweit Sie Zweifel daran haben, dass die Kündigung von einem dazu nicht berechtigtem Vorgesetzten ausgesprochen wurde, ist noch schnelleres Handeln erforderlich und unverzüglich die Nichtberechtigung des Vorgesetzten zum Ausspruch der Kündigung zu rügen.

Der Gesetzgeber gewährt Ihnen gemäß § 4 Kündigungsschutzgesetz nur 3 Wochen Frist, um gegen eine Kündigung Klage einzureichen. Versäumen Sie diese kurze Frist, ist grundsätzlich gegen die Kündigung nichts mehr zu machen, soweit nicht besondere Fallkonstellationen vorliegen, wie sie zum Beispiel in § 5 und § 6 Kündigungsschutzgesetz geregelt sind! Bei einem Versäumen der 3-Wochen-Frist haben Sie auch kein Druckmittel mehr gegen Ihren Arbeitgeber in der Hand, um eine Abfindung durchzusetzen.
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Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.

Wir beraten & vertreten Sie in Berlin und bundesweit im Arbeitsrecht

Als erfahrene Rechtsanwälte für Arbeitsrecht beraten wir Sie bundesweit in allen rechtlichen Angelegenheiten.

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Die wichtigsten Informationen zum Thema

Setzen Sie sich daher schnell mit uns in Verbindung, um überprüfen zu lassen, ob die Ihnen ausgesprochene Kündigung rechtmäßig war und welche Erfolgsaussichten Sie bei einem Vorgehen gegen die Kündigung haben. Viele Kündigungen sind rechtlich nicht haltbar, da der Gesetzgeber hohe formale und inhaltliche Hürden gegen Kündigungen aufgebaut hat. Arbeitsrecht ist Arbeitnehmerschutzrecht! Einen kurzen Überblick über einige der Hürden, an denen die Ihnen ausgesprochene Kündigung scheitern könnte,

finden Sie in unseren weiteren Ausführungen, insbesondere der Checkliste ordentliche Kündigung und der Checkliste fristlose Kündigungen Ob die Ihnen ausgesprochene Kündigung rechtswidrig war, bedarf darüber hinausgehend einer genauen Einzelfallprüfung. Wir bieten Ihnen als erfahrene Rechtsanwälte unsere kompetente Unterstützung an, Ihre Rechte und Interessen bestmöglich umzusetzen. Rufen Sie uns einfach unverbindlich an.