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Kündigung

Kündigung erhalte – das sollten Sie wissen

Die Kündigung eines Arbeitnehmers muss gut überlegt werden, denn Arbeitnehmer genießen einen hohen Kündigungsschutz. Sie müssen die Kündigung nicht akzeptieren. Unabhängig davon, ob Sie für den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes kämpfen wollen oder eine hohe Abfindung anstreben. Der Gesetzgeber gewährt gemäß § 4 Kündigungsschutzgesetz eine Frist von 3 Wochen, um gegen eine Kündigung Klage einzureichen. Ihr Arbeitnehmer brauchen Sie keinen Anwalt und die Gerichtskosten sind moderat, wenn er eine Rechtsschutzversicherung hat, tragen Sie in der Regel kein Kostenrisiko.

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Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.

Wir beraten & vertreten Sie in Berlin im Arbeitsrecht

Als erfahrene Rechtsanwälte für Arbeitsrecht beraten wir Sie wenn Ihnen gekündigt wurde.

Wir setzen Ihre Interessen durch - In Berlin & bundesweit

Die wichtigsten Informationen zum Thema

Welche Risiken bei einer Kündigung bestehen

Ihr Mitarbeiter wird in der Regel vom Arbeitsamt aufgefordert sich gegen die Kündigung zu wehren, um zu beweisen, dass kein Fehlverhalten zu Kündigung führte. Daher wird er mit großer Wahrscheinlichkeit klagen. In der Regel enden die Verfahren mit einem Vergleich. Bitte beachten Sie:

  • Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf seine Entlohnung bis zu dem Zeitpunkt zu dem die Kündigung wirksam ist. Unter Umständen müssen Sie ihm für mehrere Monate sein Gehalt nachzahlen, obwohl er nicht bei Ihnen gearbeitet hat.
  • Üblicherweise wird beim Vergleich eine Abfindung ausgehandelt. Deren Höhe orientiert sich meistens am Gehalt des Arbeitnehmers und der Dauer des Arbeitsverhältnisses.
  • In seltenen Fällen müssen Sie den Arbeitnehmer weiter beschäftigen obwohl Sie bereits einen Ersatz für ihn eingestellt haben.

Lassen Sie sich vor der Kündigung beraten

Natürlich sprechen Sie eine Kündigung nicht leichtfertig aus, Sie haben gewichtige Gründe. Meistens ist es fraglich, ob Vergehen des Arbeitnehmers so schwerwiegend ist, dass eine Kündigung berechtigt ist. Das ist besonders kritisch, wenn Sie den Betreffenden zuvor nicht abgemahnt haben oder in der Abmahnung keine Kündigung angedroht wurde. Daher raten wir sich vor der Kündigung mit uns zu beraten, damit wir den vorhanden Kündigungsschutz prüfen können.

Wir prüfen

  • ob ein Kündigungsgrund vorliegt beziehungsweise welche Alternativen zur Kündigung vorhanden sind.
  • Zusätzlich helfen Ihnen rechtssichere Kündigungsschreiben und Abmahnungen zu verfassen.