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Kündigung erhalten

Kündigung erhalten – das sollten Sie wissen

Arbeitnehmer genießen einen hohen Kündigungsschutz. Sie müssen die Kündigung nicht akzeptieren. Unabhängig davon, ob Sie für den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes kämpfen wollen oder eine hohe Abfindung anstreben. Der Gesetzgeber gewährt gemäß § 4 Kündigungsschutzgesetz eine Frist von 3 Wochen, um gegen eine Kündigung Klage einzureichen. Als Arbeitnehmer brauchen Sie keinen Anwalt und die Gerichtskosten sind moderat, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, tragen Sie in der Regel kein Kostenrisiko.

Wichtig: Es reicht nicht einer Kündigung zu widersprechen, Sie müssen eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen.

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Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.

Wir beraten & vertreten Sie in Berlin im Arbeitsrecht

Als erfahrene Rechtsanwälte für Arbeitsrecht beraten wir Sie wenn Ihnen gekündigt wurde.

Wir setzen Ihre Interessen durch - In Berlin & bundesweit

Die wichtigsten Informationen zum Thema

Welche Folgen eine Klage haben kann

Sie müssen vermutlich ohnehin klagen, da das Arbeitsamt das von Ihnen verlangt.

  • Sie haben Anspruch auf eine Entlohnung bis zu dem Zeitpunkt zu dem die Kündigung wirksam ist. Unter Umständen muss der Arbeitgeber Ihr Gehalt nachzahlen, obwohl sie nicht bei ihm gearbeitet haben. Sie müssen aber regelmäßig anbieten zu arbeiten.
  • Üblicherweise enden die Verfahren mit einem Vergleich. Bei diesem wird eine Abfindung ausgehandelt. Deren Höhe orientiert sich meistens am Gehalt des Arbeitnehmers und der Dauer des Arbeitsverhältnisses.
  • In der Regel wird das Arbeitsverhältnis nicht fortgesetzt.

Lassen Sie sich nach der Kündigung beraten

Natürlich sprechen Arbeitgeber eine Kündigung nicht leichtfertig aus, sie haben gewichtige Gründe. Meistens ist es aber fraglich, ob er alle Bedingungen eingehalten hat, die Ihre Kündigung rechtfertigen. Das ist besonders kritisch, wenn er wegen eines Vergehen eine fristlose Kündigung ausspricht ohne Sie zuvor abgemahnt zu haben. Bei betriebsbedingten Kündigungen prüfen wir, ob Sie aus sozialen Gründen einen besonderen Kündigungsschutz genießen. Daher raten wir sich von uns zu beraten zu lassen, damit wir den vorhanden Kündigungsschutz prüfen können.

Wir prüfen

  • ob ein Kündigungsgrund vorliegt beziehungsweise welche Alternativen zur Kündigung vorhanden sind.
  • Zusätzlich helfen Ihnen rechtssichere Kündigungsschreiben und Abmahnungen zu verfassen.

Was zu beachten ist

Welche Art von Kündigung gibt es?

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen der:
  • außerordentlichen (fristlosen) Kündigung beispielsweise wegen einer Straftat und der
  • ordentlichen Kündigung, bei der Fristen eigehalten werden müssen
    Während Arbeitnehmer ohne Angabe von Gründen das Arbeitsverhältnis beenden dürfen, müssen Arbeitgeber in der Regel einen Kündigungsgrund haben.
Arbeitgeber dürfen zum Beispiels eine

Eine Sonderform der Kündigung ist die Änderungskündigung

Was Sie nach Erhalt einer Kündigung unternehmen müssen

  • Melden Sie sich umgehend arbeitssuchend auch wenn Sie weiterhin im Unternehmen beschäftigt sind und die Kündigung anfechten wollen.
  • Wenn Sie schwanger oder schwerbehindert sind, holen Sie die Mitteilung an den Arbeitgeber nach, falls ihm der Umstand nicht bekannt ist. Diese Informationen können einen Kündigungsschutz auslösen.
  • Wenden Sie sich an den Betriebsrat, er muss der Kündigung zugestimmt haben und kennt den Grund für die Kündigung. Wenn er nicht gehört wurde oder nicht zustimmte ist die Kündigung in der Regel unwirksam.
  • Verlangen Sie ein Zwischenzeugnis, denn es kann Ihre Position stärken und erhöht Ihre Chancen bereits während der Kündigungsfrist einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Sollte es schlecht sein, können Sie im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses eine Nachbesserung verlangen.
  • Nehmen Sie Ihren Resturlaub, denn eine Zahlung als Urlaubsabgeltung bewirkt in der Regel, dass Sie pro Urlaubstag kein Arbeitslosengeld bekommen. Außerdem benötigen Sie die freie Zeit um sich zu bewerben oder eine Strategie gegen die Kündigung auszuarbeiten.
  • Klären Sie mit einem Anwalt, ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist. Lassen Sie sich frühzeitig beraten, da die Frist zur Einreichung einer Klage nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung beträgt.

Alternativen zur Kündigung

Eine Kündigungsschutzklage führt in der Regel nicht zur Aufhebung der Kündigung, sondern zu einem Vergleich. Üblicherweise erhalten Sie eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Manche Arbeitgeber bieten Ihnen daher oft einen Aufhebungsvertrag an, in dem auch einen Abfindung vereinbart wird.

Lassen Sie sich darauf nie ohne Beratung durch einen Anwalt ein, denn die freiwillige Aufgabe des Arbeitsplatzes wirkt sich auf den Bezug von Arbeitslosengeld aus.