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Krank im Urlaub

Was müssen Arbeitnehmer beachten?

Ärgerlich, da freut man sich auf den Urlaub und dann wird man krank. Für Arbeitnehmer gibt es einen kleinen Trost, denn der Urlaub endet mit der Erkrankung und darf später nachgeholt werden. Daher gilt: Auch im Urlaub ist eine Krankmeldung und ein ärztliches Attest, das die Erkrankung bestätigt, nötig.

Dürfen Arbeitnehmer die Urlaubstage nach Belieben nachholen?

Wer die Krankheitstage mit einem ärztlichen Attest nachweist, erreicht, dass die Urlaubstage nicht verfallen. Dies heißt nicht, dass er seinen Urlaub einfach eigenmächtig verlängern darf. Die freigewordenen Urlaubstage zählen als erneuter Urlaubsanspruch. Der Arbeitnehmer muss den Urlaub also bewilligen lassen, das heißt, es bedarf einer Genehmigung durch den Arbeitgeber. Den Urlaub eigenmächtig zu verlängern kann eine Abmahnung nach sich ziehen oder im Einzelfall eine außerordentliche (also fristlose) Kündigung nach § 626 I BGB rechtfertigen.

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Was zu beachten ist