Jetzt anrufen und beraten lassen!

030 856 13 77 20

Checkliste fristlose Kündigung

Die außerordentliche/fristlose Kündigung ist die schärfste Maßnahme im Arbeitsrecht und daher von ganz besonderen Voraussetzungen abhängig. Einen Überblick über den Ablauf der Prüfung einer außerordentlichen/fristlosen Kündigung finden Sie in der nachfolgenden Darstellung. Allerdings macht die nachfolgende Übersicht nicht eine genaue anwaltliche Prüfung Ihres besonderen Falles überflüssig, sondern soll nur eine Kurzdarstellung zur Ihrer Orientierung sein. Wie Sie sich am besten verhalten, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben oder eine Kündigung aussprechen wollen, finden Sie in den dortigen Kapiteln.

Ist die Schriftform der Kündigung eingehalten?

Gemäß § 623 BGB können Kündigungen nur schriftlich in der Form des § 126 BGB ausgesprochen werden. Die Kündigung muss vom Kündigungsberechtigten eigenhändig unterzeichnet sein. Eine mündliche Kündigung oder eine Übermittlung der Kündigung auf elektronischem Weg oder per Fax genügt nicht! Die Angabe des Grundes für die fristlose Kündigung ist nicht erforderlich. Der Kündigende muss jedoch auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.

Ihre Experten für Arbeitsrecht:

  • Über 10 Jahre Erfahrung
  • Schnelle Ersteinschätzung Ihres Falles
  • Kostenlose Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung
  • Kompetente Hilfe bei Kündigung und Abfindung
  • Wir beraten Sie persönlich in allen Fragen zum Arbeitsrecht

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.

Wir beraten & vertreten Sie in Berlin und bundesweit im Arbeitsrecht

Als erfahrene Rechtsanwälte für Arbeitsrecht beraten wir Sie bundesweit in allen rechtlichen Angelegenheiten.

Was zu beachten ist