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Checkliste fristlose Kündigung

Die außerordentliche/fristlose Kündigung ist die schärfste Maßnahme im Arbeitsrecht und daher von ganz besonderen Voraussetzungen abhängig. Einen Überblick über den Ablauf der Prüfung einer außerordentlichen/fristlosen Kündigung finden Sie in der nachfolgenden Darstellung. Allerdings macht die nachfolgende Übersicht nicht eine genaue anwaltliche Prüfung Ihres besonderen Falles überflüssig, sondern soll nur eine Kurzdarstellung zur Ihrer Orientierung sein. Wie Sie sich am besten verhalten, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben oder eine Kündigung aussprechen wollen, finden Sie in den dortigen Kapiteln.

Ist die Schriftform der Kündigung eingehalten?

Gemäß § 623 BGB können Kündigungen nur schriftlich in der Form des § 126 BGB ausgesprochen werden. Die Kündigung muss vom Kündigungsberechtigten eigenhändig unterzeichnet sein. Eine mündliche Kündigung oder eine Übermittlung der Kündigung auf elektronischem Weg oder per Fax genügt nicht! Die Angabe des Grundes für die fristlose Kündigung ist nicht erforderlich. Der Kündigende muss jedoch auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.

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Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.

Wir beraten & vertreten Sie in Berlin im Arbeitsrecht

Als erfahrene Rechtsanwälte für Arbeitsrecht beraten wir Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten. Die Checkliste dient der ersten Orientierung.

Wir setzen Ihre Interessen In Berlin durch

Unsere Checkliste zur fristlosen Kündigung

Sie können an Hand der Checkliste abschätzen, ob die fristlose Kündigung rechtmäßig erfolgt ist. Die einzelnen Punzt haben wir zusätzlich ausführlich erläutert. Wenden Sie sich an uns, wenn Sie auch nur den geringsten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung haben.

  • Wurde die Kündigung von einem Person unterzeichnet die zur Kündigung berechtigt ist?
  • Ist Ihnen die Kündigung nachweisbar zugegangen und wann ist der Zugang erfolgt?
  • Ist der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört worden?
  • Ist die Zustimmung besonderer Gremien erforderlich?
  • Liegt ein wichtiger Grund für die außerordentliche/fristlose Kündigung nach § 626 BGB vor?
  • Wurde die Ausschlussfrist von 2 Wochen aus § 626 Abs. 2 BGB eingehalten?
  • Kann die außerordentliche/fristlose Kündigung in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden?
  • Liegt eine Heilung einer unwirksamen Kündigung vor?

Nehmen Sie unsere Hilfe an

Gerne klären wir mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch den Sachverhalt und loten Ihre rechtlichen Möglichkeiten aus. Darauf basierend können wir mit Ihnen die für Sie sinnvollste Strategie festlegen. Der Überblick ersetzen ein solches Gespräch nicht, sondern bieten nur einen Überblick über einige wichtige rechtliche Aspekte bei dieser Fragestellung.

Sobald Sie eine Kündigung erhalten haben, ist schnelles Handeln erforderlich, da Sie ab Zugang der Kündigung nur drei Wochen Zeit haben, um Ihre Rechte geltend zu machen. Einzelheiten dazu finden Sie unter Sie wurden gekündigt? Was Sie jetzt tun sollten.

Was zu beachten ist