Jetzt anrufen und beraten lassen!

030 856 13 77 20

Abmahnung

Was ist eine Abmahnung?

Hier finden Sie Informationen zu den Fragen, wie und warum Abmahnungen ausgesprochen werden und welche rechtlichen Folgen diese für das Arbeitsverhältnis haben.

Unter einer Abmahnung ist eine Rüge des Arbeitgebers zu verstehen, mit welcher er dem Arbeitnehmer eine Verletzung von Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis vorwirft. Allerdings kann auch der Arbeitnehmer ein vertragswidriges Verhalten des Arbeitgebers abmahnen und muss dies in bestimmten Situationen auch tun. Das arbeitspflichtwidrige Verhalten ist genau zu beschreiben, Datum und Uhrzeit des Vertragsverstoßes sind so genau wie möglich zu benennen. Dabei muss aufgefordert werden, dieses Verhalten in Zukunft zu unterlassen.

Die Abmahnung eines pflichtwidrigen Verhaltens des Arbeitnehmers unterscheidet sich von einer Ermahnung oder Verwarnung davon, dass bei der Abmahnung für den Fall der Wiederholung des pflichtwidrigen Verhaltens eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses angedroht werden muss.

Ihre Experten für Arbeitsrecht:

  • Über 10 Jahre Erfahrung
  • Schnelle Ersteinschätzung Ihres Falles
  • Kostenlose Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung
  • Kompetente Hilfe bei Kündigung und Abfindung
  • Wir beraten Sie persönlich in allen Fragen zum Arbeitsrecht

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.

Wir beraten & vertreten Sie in Berlin und bundesweit im Arbeitsrecht

Als erfahrene Rechtsanwälte für Arbeitsrecht beraten wir Sie bundesweit in allen rechtlichen Angelegenheiten.

Wir setzen Ihre Interessen durch - In Berlin & bundesweit

Warum werden Abmahnungen ausgesprochen?

Mit einer Abmahnung soll ein Fehlverhalten dokumentiert und darauf hingewiesen werden, dass ein solches Verhalten nicht weiter geduldet werden kann. Sie stellt eine Warnung vor einem weiteren Fehlverhalten dar. Idealerweise soll mit der Abmahnung das Arbeitsverhältnis wieder auf den rechten Weg gebracht werden.

Die tatsächliche Bedeutung der Abmahnung liegt aber meist in der Vorbereitung einer ordentlichen Kündigung oder fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Eine Abmahnung ist in der Regel eine notwendige Voraussetzung dafür, dass der Arbeitgeber aus verhaltensbedingten Gründen eine ordentliche Kündigung aussprechen kann.

Eine Kündigung ist aus verhaltensbedingten Gründen nur dann möglich, wenn dem Arbeitgeber kein milderes Mittel zumutbar ist, um sich vor einem weiteren Fehlverhalten des Arbeitnehmers zu schützen. Daher muss der Arbeitgeber regelmäßig vor einer Kündigung erst eine Abmahnung aussprechen, wenn es sich bei dem Fehlverhalten des Arbeitnehmers nicht um einen so schweren Arbeitsrechtsverstoß handelt, dass eine Abmahnung nicht mehr ausreichend ist. Dies gilt auch für außerordentliche Kündigungen, was das Bundesarbeitsgericht im Fall von Diebstahl geringwertiger Sachen wiederholt betont hat.

Was zu beachten ist