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Lohn / Gehalt

Woraus ergibt sich der Anspruch auf Lohn/Gehalt?

Der Arbeitgeber ist als Gegenleistung zur erbrachten Arbeit des Arbeitnehmers zur Zahlung von Lohn/Gehalt verpflichtet. Grundlegend dafür sind die Regelungen im Arbeitsvertrag, der auch mündlich geschlossen sein kann.

Soweit ein Tarifvertrag anwendbar ist, kann sich die Höhe der Vergütung auch aus diesem ergeben. Daneben ist eine Vielzahl von Anspruchsgrundlagen denkbar, welche die Höhe der Vergütung beeinflussen können. Denkbar sind Ansprüche aus betrieblicher Übung, aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz oder auch unmittelbar aus dem Gesetz. Wurde keine Vereinbarung über die Vergütung getroffen, gilt gemäß § 612 BGB gesetzlich die übliche Vergütung als vereinbart.

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Was zu beachten ist